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   VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05   

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VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05 (https://dejure.org/2007,7198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2007 - 10 S 643/05 (https://dejure.org/2007,7198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 10 S 643/05 (https://dejure.org/2007,7198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur mangelnden Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage für ein Kernkraftwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage für den Betrieb eines bestimmten Kernkraftwerks insbesondere unter Berücksichtigung der Strafandrohung des § 327 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ; Merkmal "ohne erforderliche Genehmigung"; ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; AtG § 17 Abs. 1 Satz 3; ; AtG § 19 Abs. 3; ; AtG § 46 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 327 Abs. 1 Nr. 1; ; AtVfV § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; AtVfV § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; StrlSchV § 49 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Atomrecht (Strahlenschutz): Kernkraftwerk Philippsburg, nachträgliche Auflage, Bestimmtheit, Auslegungsstörfall, Beherrschung, Sicherheitsspezifikationen, Einstellung des Leistungsbetriebs, Sachverhaltsklärung, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Auflage zur Betriebsführung des KKW Philippsburg aufgehoben

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, auf die einschlägigen Akten des Wirtschaftsministeriums (zwei Bände), auf die beigezogenen Akten zu dem Kernkraftwerken Philippsburg 1 und 2 sowie auf die Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (10 S 644/05) verwiesen.

    Jedenfalls ist die nachträgliche Auflage vom 17.03.2005 aus den Gründen rechtswidrig, auf die der Senat bereits in seinem Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vom 02.12.2005 (10 S 644/05) abgestellt hat.

    Auf den Umstand, dass die Festsetzungen in den Genehmigungen nicht auf die "Beherrschung der Auslegungsstörfälle" Bezug nehmen, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 02.12.2005 (10 S 644/05) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgestellt.

    Auch im Hinblick auf das Vorbringen des Beklagten im Klageverfahren hält der Senat an seiner im Beschluss vom 02.12.2005 (10 S 644/05) geäußerten Ansicht fest, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts, der - vergleichbar einer Rechtsnorm - dem Betroffenen für eine unbestimmte Vielzahl von Fallgestaltungen ein bestimmtes Verhalten vorschreibt, nicht durch die Erwägung relativiert werden können, der "Betroffene werde schon wissen, was gemeint sei".

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Für die Zuordnung der Ausnutzung der Ermächtigungsgrundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG nicht zum Bereich der Genehmigung, sondern zum Bereich der atomrechtlichen Aufsicht könnte die Systematik des Atomgesetzes sprechen, wonach § 17 Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit § 17 Abs. 2 bis 5 und § 19 AtG das vom Genehmigungsverfahren zu trennende aufsichtsrechtliche Instrumentarium darstellt (BVerwG, Urt. v. 22.01.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 34, 91).

    Werden nach der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen abschließend atomrechtliche Genehmigungen erteilt, so enthalten diese die verbindliche Feststellung, dass eine genehmigungskonform errichtete bzw. betriebene Anlage die atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 36, zu Teilerrichtungsgenehmigungen).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Dann muss aber der konkrete Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 -, Rn. 56, GRUR 2001, 266).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Der Begriff der Strafbarkeit im Sinne von Art. 103 Abs. 2 GG erfasst jede Regelung, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes oder vorwerfbares Handeln ermöglicht und bezieht sich damit auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 -, BVerfGE 87, 399, 411 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Wenn der Verwaltungsakt einen vollstreckbaren Inhalt hat, muss er grundsätzlich auch so bestimmt sein, dass er Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 11 C 1.00

    Kernkraftwerk; Errichtungsgenehmigungen; Betriebsgenehmigungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Die Ausübung der der Behörde durch diese Vorschrift eröffneten Befugnis, die für den betroffenen Anlagenbetreiber mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, steht in ihrem Ermessen (vgl. zur behördlichen Duldung formell illegal betriebener kerntechnischer Anlagen in atypischen Ausnahmefällen, BVerwG, Urt. v. 25.10.2000 - 11 C 1.00 -, BVerwGE 112, 123, 131 ff.).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05
    Entgegen der Ansicht des Beklagten kann auch nicht auf die Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18.05.1988 (- 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205, 213 f.) zurückgegriffen werden.
  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 7698/16

    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGVO): Vor Inkrafttreten keine

    Bezieht sich eine Regelung - wie vorliegend - auf eine Vielzahl von Fallkonstellationen, muss der Adressat des Verwaltungsakts diesem entnehmen können, unter welchen Voraussetzungen er zu dem in der Verfügung näher beschriebenen Verhalten verpflichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2007 - 10 S 643/05 -, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2015 - 6 S 1426/14 -, juris, Rn. 19).

    Damit wird sie ihrer Aufgabe des Gesetzesvollzugs nicht gerecht (vgl. zu einer abfallrechtlichen Verfügung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.1999 - 10 S 1059/99 -, juris; zu einer atomrechtlichen Auflage: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2007, a.a.O., Rn. 36 ff.; zu einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2015, a.a.O., Rn. 19).

  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Mit Blick auf den Wortlaut der Anordnung "unverzügliche Einstellung des Leistungsbetriebs ... für die Dauer von drei Monaten" ist hinreichend bestimmt, dass die Genehmigung zum Leistungsbetrieb für den genannten Zeitraum ausgesetzt sein soll (vgl. auch VGH Baden-Württemberg zur Bestimmtheit einer nachträglichen Auflage, Urteil vom 26. Februar 2007 - 10 S 643/05 -, ZUR 2007, 380).

    Der Senat hält an der vom 14. Senat des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in dem bereits zitierten Urteil vom 25. März 1997 geäußerten Ansicht fest, dass die einstweilige Einstellung der genehmigten Tätigkeit sich als schärfste vorläufige Maßnahme darstellt, und daher eine besondere Prüfung der Angemessenheit der Maßnahme bedingt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1989 - 9 R 2394/93 -, RdE 1999, 235; VGH Baden-Württ., Urteil vom 26. Februar 2007 - 10 S 643/05 -, ZUR 2007, 380; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, BVerwGE 131, 259).

  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Mit Blick auf den Wortlaut der Anordnung "... dass der Leistungsbetrieb des bezeichneten Kernkraftwerkes Biblis Block B nicht vor Ablauf von drei Monaten wieder aufgenommen werden darf." ist hinreichend bestimmt, dass die Genehmigung zum Leistungsbetrieb für den genannten Zeitraum ausgesetzt sein soll (vgl. zur Bestimmtheit einer nachträglichen Auflage: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2007 - 10 S 643/05 -, ZUR 2007, 380).

    Der Senat hält an der vom 14. Senat des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in dem bereits zitierten Urteil vom 25. März 1997 geäußerten Ansicht fest, dass die einstweilige Einstellung der genehmigten Tätigkeit sich als schärfste vorläufige Maßnahme darstellt, und daher eine besondere Prüfung der Angemessenheit der Maßnahme bedingt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1989 - 9 R 2394/93 -, RdE 1999, 235; VGH Baden-Württ., Urteil vom 26. Februar 2007 - 10 S 643/05 -, ZUR 2007, 380; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, BVerwGE 131, 259).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21

    Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren

    Dass hierzu bei einem ausermittelten Schädigungsmechanismus wie hier die Unterscheidung zwischen Gefahr und Gefahrenverdacht unergiebig ist, wird dadurch bestätigt, dass auf der Rechtsfolgenseite bei einem Gefahrenverdacht zunächst vorrangig Maßnahmen der Gefahrerforschung angezeigt wären (vgl. Senatsurteil vom 26.02.2007 - 10 S 643/05 - ZUR 2007, 380 = juris Rn. 42; Posser a. a. O. Rn. 70), es vorliegend jedoch um die Tragfähigkeit der behördlichen Risiko- bzw. Gefahrenprognose geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen die nachträgliche Auflage vom 17.03.2005 (10 S 643/05) ist begründet; bei der vom Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Abwägung überwiegt das Interesse der Antragstellerin, vom Vollzug der nachträglichen Auflage vor einer endgültigen Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg - 10 S 645/05 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

    Hinweis: Eine Entscheidung in der Hauptsache (Az: 10 S 643/05), ist derzeit noch nicht absehbar.
  • VGH Baden-Württemberg - 10 S 646/05 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Hinweis: Eine Entscheidung in der Hauptsache (Az: 10 S 643/05), ist derzeit noch nicht absehbar.
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